Elektronikschrott & Altgeräte

Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten und Elektronikschrott

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Betroffen sind nicht nur die typischen Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke, sondern z.B. auch Videospiele, Lautsprecher, Thermostate, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,  Drucker, Telefone, elektrisch betriebenes Kinderspielzeug oder batteriebetriebene Altgeräte wie Taschenrechner oder Armbanduhren. Erkennbar sind diese Geräte an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne". Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.

Den Elektronikschrott können Sie z.B. in kommunalen Sammelstellen kostenlos zur Entsorgung abgeben. Wo Sie solch eine Sammelstelle in Ihrer Nähe finden, informiert Sie beispielsweise die kommunale Abfallberatung oder die Verbraucherzentrale.

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